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Unsere Rechtsgebiete

In der heutigen komplexen Wirtschaftswelt und im privaten Leben ist fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein breites Spektrum an juristischer Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Sie in allen rechtlichen Fragen kompetent zu unterstützen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in unsere Kernkompetenzen.

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Das Gesellschaftsrecht umfasst in Deutschland das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, welche zur Erreichung eines bestimmten Zweckes gegründet werden. Es regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften, wobei eine Vielzahl unterschiedlicher Gesellschaftsformen existiert. Obwohl es sich um ein einheitliches Rechtsgebiet handelt, existiert keine umfassende und einheitliche gesetzliche Regelung. Vielmehr finden sich die relevanten Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzesquellen, die je nach Gesellschaftsform Anwendung finden, beispielsweise im Aktiengesetz (AktG) für Aktiengesellschaften, im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) für GmbHs oder in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die vertragliche Natur dieser Zusammenschlüsse betont die Bedeutung sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsverträge, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Das Unternehmensrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das wichtige Kernbereiche des Zivil- und Wirtschaftsrechts wie das Gesellschaftsrecht, das Konzernrecht, das Vertriebsrecht, das Arbeitsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Steuerrecht umfasst. Im Fokus unserer Beratung stehen die Führung einer Gesellschaft sowie die rechtlichen Beziehungen eines Unternehmens nach innen und außen. Das Unternehmensrecht befasst sich mit dem Innenleben eines Unternehmens, unabhängig von seiner Rechtsform, und umfasst die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und Gesellschaftervereinbarungen. Es regelt ebenso die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Vertrags-, Vertriebspartnern und Dienstleistern, wobei Rechtsmaterien wie das allgemeine Zivilrecht, das AGB-Recht, das Vertriebsrecht und das Handelsvertreterrecht relevant sind. Die weite Spannbreite des Unternehmensrechts, die sowohl die interne Struktur als auch die externen Beziehungen eines Unternehmens abdeckt, verdeutlicht den Bedarf an umfassender Rechtsberatung, die über die reine Gründung hinausgeht.

Typische Fallbeispiele:

  • Gesellschafterstreitigkeiten: Konflikte zwischen Gesellschaftern über Managemententscheidungen, Gewinnverteilung oder Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag sind keine Seltenheit. Hierbei kann es um die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen oder die Durchsetzung von Informations- und Kontrollrechten gehen.
  • Pflichtverletzung von Geschäftsführern: Geschäftsführer tragen eine hohe Verantwortung für das Unternehmen. Die Vernachlässigung von Buchführungspflichten, die Missachtung von Umweltvorschriften, die Veruntreuung von Unternehmensvermögen oder die verspätete Insolvenzanmeldung können zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
  • Haftung von Gesellschaftern: Insbesondere in Personengesellschaften haften die Gesellschafter oft persönlich für die Schulden des Unternehmens. Auch in Kapitalgesellschaften können in bestimmten Konstellationen persönliche Haftungsrisiken entstehen.
  • Unternehmensgründung und -umstrukturierung: Die Wahl der passenden Rechtsform (z.B. GmbH, AG, OHG, KG) und die Gestaltung der entsprechenden Verträge sind entscheidende Schritte bei der Gründung eines Unternehmens. Auch bei Umstrukturierungen wie Verschmelzungen oder Spaltungen ist umfassende rechtliche Beratung erforderlich.

Eine frühzeitige und umfassende Rechtsberatung ist daher unerlässlich, um Streitigkeiten vorzubeugen und die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen.

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M&A steht für Mergers and Acquisitions und bezeichnet den Rechtsbereich, der sich mit Unternehmenszusammenschlüssen (Mergers) und Unternehmenskäufen (Acquisitions) befasst.

Im Kern geht es darum, die wirtschaftliche und rechtliche Verbindung von Unternehmen zu gestalten. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen:

  • Fusion (Merger): Zwei oder mehr Unternehmen verschmelzen zu einer neuen wirtschaftlichen Einheit.
  • Unternehmenskauf (Acquisition): Ein Unternehmen erwirbt die Kontrolle über ein anderes Unternehmen durch den Kauf von Anteilen oder Vermögenswerten.
  • Asset Deal: Der Käufer erwirbt bestimmte Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Maschinen, Patente) des Verkäufers, nicht das gesamte Unternehmen.
  • Joint Ventures: Zwei oder mehr Unternehmen arbeiten gemeinsam an einem bestimmten Projekt oder in einem bestimmten Marktsegment.

Der Rechtsbereich M&A ist komplex und vielschichtig. Er umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, darunter:

  • Due Diligence: Die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht.
  • Vertragsgestaltung: Die Ausarbeitung und Verhandlung von Kaufverträgen, Fusionsverträgen und anderen relevanten Dokumenten.
  • Gesellschaftsrecht: Fragen der Unternehmensstruktur, der Gesellschafterrechte und der Organhaftung.
  • Kapitalmarktrecht: Bei börsennotierten Unternehmen sind spezielle kapitalmarktrechtliche Vorschriften zu beachten.
  • Wettbewerbsrecht: Die Prüfung und Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen bei den zuständigen Wettbewerbsbehörden.
  • Arbeitsrecht: Die Berücksichtigung der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Falle eines Unternehmensübergangs.
  • Steuerrecht: Die steuerliche Gestaltung von M&A-Transaktionen.

M&A-Transaktionen sind in der Regel mit erheblichen finanziellen und strategischen Auswirkungen verbunden. Eine umfassende rechtliche Beratung hilft Ihnen, Risiken zu minimierenChancen optimal zu nutzen und einen reibungslosen Ablauf der Transaktion zu gewährleisten.

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Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das sich grundsätzlich mit den rechtlichen Vorgaben für Kaufleute befasst. Das Handelsrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern und die wettbewerbsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Die wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB), das den Begriff des Kaufmanns definiert und Regelungen zum Handelsregister, zur Firma, zu besonderen handelsrechtlichen Vollmachten (Prokura, Handlungsvollmacht), zu Handlungsgehilfen, Handelsvertretern und Handelsmaklern, zu Handelsgesellschaften und zur stillen Gesellschaft, zu Handelsbüchern, zu Handelsgeschäften und zum Seehandel enthält. Im Handelsrecht spielen neben den gesetzlichen Regelungen auch Gewohnheitsrecht und Handelsbräuche eine erhebliche Rolle. Die Spezialisierung des Handelsrechts auf die Bedürfnisse und Gepflogenheiten von Kaufleuten macht eine besondere Expertise in diesem Rechtsgebiet für Unternehmen im kommerziellen Bereich unerlässlich.

Typische Fallbeispiele:

  • Handelskauf: Streitigkeiten über Mängel, Lieferverzug oder Zahlungsbedingungen beim Kauf von Waren zwischen Kaufleuten sind häufig. Hierbei gilt die Pflicht des Käufers zur unverzüglichen Mängelrüge (§ 377 HGB).
  • Handelsvertretung: Auseinandersetzungen zwischen Handelsvertretern und ihren Auftraggebern über Provisionsansprüche, Kündigungen oder Wettbewerbsverbote kommen regelmäßig vor.
  • Stille Gesellschaft: Streitigkeiten über Gewinnbeteiligung, Informationsrechte oder Haftung stiller Gesellschafter können auftreten.

Die besondere Pflichtenstellung von Kaufleuten im Handelsrecht erfordert ein spezifisches Rechtsverständnis.

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Das Erbrecht regelt als subjektives Recht die Möglichkeit, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu treffen und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Es bildet die Grundlage für den Übergang von Vermögenswerten einer Person auf Dritte. Wer etwas vererben möchte, ist grundsätzlich nicht an die gesetzlichen Regelungen gebunden, sondern kann durch Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen, wer das Vermögen erhält.

Die Vermögensnachfolge umfasst die umfangreiche und teils komplexe Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation, sei es im Wege der Erbfolge oder durch lebzeitige Übertragungen wie Schenkungen. Instrumente wie Familiengesellschaften (z.B. Familien-GbR, KG, GmbH) oder Familienpools können zur Bündelung und Weitergabe von Privat- und Betriebsvermögen innerhalb der Familie eingesetzt werden und bieten Vorteile hinsichtlich Steueroptimierung und Vermögenserhalt. Die Vermögensnachfolge kann somit sowohl durch Verfügungen von Todes wegen als auch durch lebzeitige Gestaltungen erfolgen.

Die Unternehmensnachfolge ist eine spezielle Form der Vermögensnachfolge, bei der die Eigentums- und Leitungsmacht eines bestehenden Unternehmens auf eine andere Person übertragen wird. Die Nachfolgeplanung umfasst die Auswahl und Einarbeitung eines Nachfolgers, die strategische Planung für die Zeit nach der Übergabe sowie die Festlegung der Rolle des bisherigen Unternehmers. Die Unternehmensnachfolge stellt Unternehmer vor besondere Herausforderungen, da hier nicht nur Vermögenswerte, sondern auch die Kontinuität des Geschäftsbetriebs und der Erhalt von Arbeitsplätzen gesichert werden müssen.

Typische Fallbeispiele:

  • Beratung testamentarische Erbfolge oder Erbvertrag
  • Familiengesellschaft: Eine Familie gründet eine GmbH & Co. KG, in die das Familienvermögen eingebracht wird. Die Gesellschaftsanteile werden schrittweise an die Kinder übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen und den Zugriff auf das Vermögen durch Dritte zu erschweren.
  • Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie: Der Inhaber eines mittelständischen Betriebs überträgt das Unternehmen zu Lebzeiten an seine Tochter/seinen Sohn, die bereits seit Jahren im Unternehmen tätig ist.
  • Verkauf des Unternehmens im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und Testament: Ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG setzt in seinem Testament seine Ehefrau als Alleinerbin ein. Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch vor, dass nur direkte Nachkommen des Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten können. Dies führt nach dem Tod des Kommanditisten zu Streitigkeiten, da die Ehefrau aufgrund des Gesellschaftsvertrags nicht nachfolgeberechtigt ist. Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, alle relevanten rechtlichen Dokumente bei der Unternehmensnachfolge aufeinander abzustimmen.

Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Beratung sind unerlässlich, um die eigenen Vorstellungen umzusetzen und Streitigkeiten zu vermeiden.

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Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen, aber auch Unternehmen, soweit kein spezielles Rechtsgebiet betroffen ist. Es bildet die Grundlage für viele private und geschäftliche Transaktionen und umfasst verschiedene Teilbereiche wie das Kaufrecht und Mietrecht. Die zentrale Rechtsquelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das allgemeine Zivilrecht ist somit das Fundament für eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen und Rechtsgeschäften im täglichen Leben und in der Wirtschaft.

Das Vertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt das Zustandekommen, die Rechtsfolgen und die Beendigung von Verträgen. Das Vertragsrecht ist im BGB geregelt, insbesondere im Allgemeinen Teil und im Recht der Schuldverhältnisse. In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es jedem erlaubt, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen, solange diese nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Es ist kein im Gesetz explizit definierter Begriff, sondern erfasst verschiedene Rechtsgebiete wie das Grundstücksrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Baurecht. Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung, und die Rechtsverhältnisse an Grundstücken sind im Grundbuch dokumentiert. Das Immobilienrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das Regelungen aus dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Steuerrecht umfasst.

Internationale Rechtsverhältnisse liegen vor, wenn ein Sachverhalt eine Verbindung zu einem ausländischen Staat aufweist. In solchen Fällen bestimmt das Internationale Privatrecht (IPR), welches nationale Recht anzuwenden ist. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist eine Expertise im Umgang mit verschiedenen Rechtssystemen unerlässlich.

Typische Fallbeispiele:

  • Vertragsstreitigkeiten: Ein Käufer zahlt den Kaufpreis nicht, oder ein Verkäufer liefert die Ware nicht wie vereinbart. Es kann auch um die Auslegung von Vertragsklauseln oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gehen.
  • Immobilienkaufverträge: Streitigkeiten über Mängel an der Immobilie, Finanzierungsfragen oder die Übergabe des Objekts können entstehen.
  • Mietstreitigkeiten: Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über Mietzahlungen, Nebenkosten, Reparaturen oder die Kündigung des Mietvertrags sind häufig.
  • Internationale Handelsverträge: Ein deutsches Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Unternehmen in Frankreich über den Verkauf von Maschinen. Es stellt sich die Frage, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und vor welchem Gericht ein Streitfall ausgetragen werden kann.
  • Grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten: Ein deutscher Staatsbürger verstirbt und hinterlässt Vermögen in Spanien. Es muss geklärt werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt und wie der Nachlass abzuwickelt wird.
  • Schadensersatzansprüche: Eine Person erleidet durch das Verschulden einer anderen einen Schaden und macht Schadensersatzansprüche geltend (§ 823 BGB).

Aufgrund der breiten Anwendbarkeit des allgemeinen Zivilrechts und die speziellen Herausforderungen in den Bereichen Vertrags- und Immobilienrecht ist eine kompetente rechtliche Beratung unerlässlich.

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Die Prozessführung stellt einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar, insbesondere im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Sie umfasst die strategische Planung und Durchführung von Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Das deutsche Zivilprozessrecht ist durch den Grundsatz der Parteiherrschaft und den Beibringungsgrundsatz geprägt, was bedeutet, dass die Parteien maßgeblich den Sachverhalt bestimmen, über den das Gericht urteilt. Gerade in komplexen Rechtsstreitigkeiten, die sich über mehrere Instanzen erstrecken können, ist eine erfahrene Vertretung unerlässlich, um den Überblick zu behalten und die eigenen Interessen effektiv zu vertreten. Die Prozessführung ist das Mittel zur Lösung rechtlicher Konflikte, wenn außergerichtliche Einigungen nicht möglich sind.

Typische Fallbeispiele:

  • Gesellschafterprozesse: Klagen zwischen Gesellschaftern, beispielsweise zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen (Anfechtungsklage) oder zur Feststellung von Rechten und Pflichten (Feststellungsklage).
  • Post-M&A-Streitigkeiten: Auseinandersetzungen nach Unternehmenskäufen oder -fusionen, etwa wegen der Verletzung von Garantien im Kaufvertrag.
  • Handelsrechtliche Prozesse: Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten über die Erfüllung von Handelsgeschäften oder die Einhaltung von Handelsbräuchen.
  • Erbstreitigkeiten: Prozesse zwischen Erben über die Aufteilung des Nachlasses, die Gültigkeit eines Testaments oder Pflichtteilsansprüche.
  • Vertragsrechtliche Prozesse: Klagen zur Durchsetzung von Vertragsansprüchen, beispielsweise auf Zahlung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
  • Immobilienrechtliche Prozesse: Gerichtliche Auseinandersetzungen über Eigentumsrechte oder Mietverhältnisse.

Sie Prozessführung ist ein integraler Bestandteil der Rechtsberatung in allen unseren Tätigkeitsbereichen ist. Eine kompetente Vertretung vor Gericht ist entscheidend für den Erfolg im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Taten, die unmittelbar oder mittelbar mit einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen können. Es zielt darauf ab, die Marktordnung und den Wettbewerb zu schützen, Vermögensdelikte im wirtschaftlichen Kontext zu verhindern und Pflichtverletzungen in Unternehmen zu sanktionieren. Die Unternehmensverteidigung spielt hier eine wichtige Rolle, um negative Auswirkungen für das Unternehmen bei Ermittlungen gegen Organe oder Mitarbeiter zu minimieren. Das Wirtschaftsstrafrecht ist somit ein bedeutendes Rechtsgebiet an der Schnittstelle von Strafrecht und Wirtschaft.

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Normen, die die Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze ahnden und sich dabei auf spezielle Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht beziehen. Inhalt des Steuerstrafrechts ist die Verfolgung von steuerlichem Fehlverhalten. Das zentrale Delikt ist die Steuerhinterziehung (§ 370 AO), bei der vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden, um Steuern zu verkürzen. Eine Besonderheit im Steuerstrafrecht ist die Möglichkeit der Straffreiheit durch eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeige (§ 371 AO).

Typische Fallbeispiele:

  • Steuerhinterziehung: Ein Unternehmer gibt in seiner Steuererklärung bewusst falsche Umsätze an, um weniger Steuern zu zahlen. Auch das Verschweigen von Einkünften aus Schwarzarbeit fällt hierunter.
  • Betrug: Ein Geschäftsführer täuscht Banken über die finanzielle Lage seines Unternehmens, um einen Kredit zu erhalten.
  • Untreue: Ein Manager veruntreut Firmengelder für private Zwecke.
  • Korruption: Ein Einkaufsleiter nimmt Bestechungsgelder von einem Lieferanten an, um diesem Aufträge zu verschaffen.
  • Insolvenzverschleppung: Ein Geschäftsführer stellt trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag (§ 15a InsO).
  • Verstoß gegen Buchführungspflichten: Ein Unternehmen führt seine Handelsbücher nicht ordnungsgemäß (§§ 238 ff. HGB).
  • Schmuggel: Waren werden illegal über die Grenze gebracht, um Zölle oder Steuern zu umgehen.
  • Falsche Angaben gegenüber Behörden: Ein Unternehmen macht gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu Betriebsausgaben.

Eine präventive Beratung und eine kompetente Vertretung im Falle eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens sind von entscheidender Bedeutung.